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LKW Vormeldepflicht

02.12.2016 06:43

Mit Beginn der Frühschicht am 30.11.2016 wird an allen HHLA Terminals die LKW Vormeldepflicht eingeführt. Der CTD hat im Laufe des Jahres sein EDV-System entsprechend auf diese neue Herausforderung der TR02 Version 14.3 angepasst und ist bereits heute in der Lage die Anforderungen der „LKW-Vormeldepflicht“ zu erfüllen

 

 

Es ist wichtiger denn je, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Buchungsdaten korrekt an uns übermittelt werden. Im Falle einer falsch an das Terminal übermittelten Legitimationsnummer wird der Vorgang abgewiesen und ruht bis uns die korrekten Angaben vorliegen. Vorher ist keine An- bzw. Auslieferung am Terminal möglich.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.hhla.de (http://hhla.de/de/trucker-info.html)

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